Ralf Stieber: Nichts oder: A Journey to the No-go-Area

Gutachten

Recht vernünftig klingt da das vor kurzem veröffentlichte Gutachten eines namhaften Forschungsinstituts über „Grenzphänomene im zusammenwachsenden Europa“. Darin wird weder explizit zu Reisen in die No-go-Area aufgefordert, noch davon abgeraten. Es heißt dort u.a.:

„Die N. ist kein Ort für Experimente, gleich welcher Art. Die N. ist aber auch kein Reservat. Darüber sollte Konsens bestehen. Die N. ist nicht mehr und nicht weniger als sie vorgibt zu sein, Grenzraum eben. Selbstverständlich ist das Tabu strikt einzuhalten.“

Gutachten sind nicht immer in der Realität verankert, auch  wenn jedes zweite Wort „objektiv“ lautet. Für gut wird oft geachtet, was für einen selbst gut ist, d.h. für den eigenen Geldbeutel. Obiges Gutachten aber lässt immerhin ein fundamental objektives Anliegen erahnen, und zugleich klingt so etwas wie eine halboffizielle Anerkennung der No-go-Area an. Zwar ist nirgendwo explizit von einer No-go-Area die Rede. Wer aber zwischen den Zeilen lesen kann und die politischen Hintergründe kennt, weiß, dass mit „N.“ nur die No-go-Area gemeint sein kann.

Die No-go-Area erhält mit diesem Gutachten Faktizität, lässt sich nicht mehr einfach als „Glaubensfrage“ abtun, was in der Vergangenheit häufig geschah. Kritisch sollten daher alle Versuche bewertet werden, die im Volksmund schlicht No-go genannte No-go-Area mit UFO-Phänomenen in Verbindung zu bringen. Solche Verschiebungen verhindern die objektive Auseinandersetzung und verwirren eher, als dass sie nützen. Bekanntlich glauben weite Teile der Bevölkerung felsenfest an die Existenz von UFOs und an außerirdisches Leben. Sie würden sich also auch durch das UFO-Argument nicht davon abbringen lassen, an die Existenz der No-go-Area zu glauben. Die message lautet, ob TABU oder nicht:

Die
No-go
existiert.

Die No-go-Area ist keineswegs eine Frage des Glaubens.