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No trespassing!Kein Durchgang. Betreten verboten. Off limits. No-go-Area. Trespassers will be prosecuted. Restricted area. Out of bounds. Die Verbote sind hinlänglich bekannt: bestimmte Gebiete dürfen nicht betreten werden. Und können nicht betreten werden. Verbarrikadierter Raum. Grenzraum. Grenzgebiet. Hier gelten eindeutige Bestimmungen. Bestimmte Leute sollen bestimmte Gebiete auf keinen Fall betreten. Gebiete, für die Durchgangsbestimmungen gelten. Gebiete mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis und Gebiete mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. Unterscheidungskritierium ist der Unterschied zwischen Öffentlichkeit und Privatheit. Privater Raum gilt als nicht öffentlicher Raum. Der Privatraum ist TABU-Bereich mit eigenen Gesetzen. Im Öffentlichen gibt es kein TABU: alles ist offen sichtlich. Nach dem Motto: gehe an die Öffentlichkeit, und erfährst, wer du bist. Die No-go-Area ist der Privatgrund an sich. Top secret. Das verbotene Land schlechthin. Nur Eingeweihte können sich in der No-go-Area öffentlich bewegen. No trespassing. Die No-go-Area ist ein Grenzland jenseits der Grenzen der Grenzen. Entgrenzt auf seine Weise. Grenzenlos privat. Und andererseits: Kein Land im herkömmlichen Sinn. Die Nogo-Area lässt sich nicht in Grenzen fassen, die No-go-Area ist nirgendwo und zugleich im Grunde überall. „A Journey to the No-go-Area“ könnte fast schon wie eine Veröffentlichung der No-go-Area wirken. Doch das Buch hält sich an die Grenzen der No-go-Area. TABU und Privatraum bleiben gewahrt. Gerade deshalb kann die No-go-Area uneingeschränkt vorgestellt werden, denn Worte und Bilder halten sich immer an die notwendigen Einschränkungen. So begegnen sich öffentliches und privates Interesse. So entstehen neue Spielräume. So entsteht ein öffentlicher Diskurs von Dauer. Die No-go-Area läßt sich nicht in Grenzen fassen. |